buedingen@mtjz.de 06042-962211 (Büdingen) 06042-962211 (Büdingen) 06033-9735870 (Butzbach)
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Wiedereinstellung, wenn sich bspw. nach einer wirksamen Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist herausstellt, dass der Kündigungsgrund nachträglich weggefallen ist.