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In Arbeitsverträgen können Fristen enthalten sein, wodurch Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geltend gemacht wurden. Diese werden als Ausschluss- oder Verfallfristen bezeichnet und können in zwei Erscheinungsformen auftreten:
Die Fristen müssen allerdings mindestens jeweils drei Monate betragen, da eine kürzere vertragliche Frist eine unangemessene und damit unwirksame Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt!