Ausgleichsquittung

Was ist eine Ausgleichsquittung?

Welche Risiken ergebn sich aus der Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung?

TIPP:

Häufig fordern Arbeitgeber eine „schnelle Unterschrift“. Lassen Sie sich nicht "über den Tisch ziehen", hier ist Vorsicht geboten!

 

Unter diesem Begriff wird eine Erklärung verstanden, mit der eine Partei auf alle Rechte aus dem Arbeitsvertrag verzichtet und damit anerkennt, dass keine Ansprüche bestehen.

Regelmäßig wird diese vom Arbeitgeber vorformuliert und der Arbeitnehmer gibt diese dann einseitig ab. In diesem Fall liegt keine vertragliche, gegenseitige Vereinbarung, sondern eine einseitige Erklärung vor. Diese ist formlos möglich und muss auch nicht als „Ausgleichsquittung" bezeichnet werden.

Auch wenn der Arbeitnehmer laut der Formulierung der Erklärung auf Kündigungsschutz, Zeugniserteilung, Karenzentschädigung und Ruhegehalt verzichtet, so kann dies in der Regel nicht abbedungen werden, d.h. Einzelne Regelungen können unwirksam sein!