Darf der Abbeitgeber meine Prämie kürzen, wenn ich aufgrund einer Krankheit zeitweise gefehlt habe?
Die Anwesenheitsprämie kann ein Vergütungsbestandteil sein, deren Höhe von der Anwesenheit des Arbeitnehmers abhängig ist. Damit möchte der Arbeitgeber dessen Anwesenheit am Arbeitsplatz honorieren. Ist er bspw. krankheitsbedingt arbeitsunfähig, kann die Prämie entsprechend gekürzt werden.
Diese Prämie ist sehr umstritten und wird oftmals kritisiert!
Da sie nur gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer auch am Arbeitsplatz erscheint, wird vielfach vorgebracht, dass sie kranke Arbeitnehmer dazu verleite zur Arbeit zu erscheinen.
Im Übrigen gibt es gesetzliche Grenzen für die Zulässigkeit derartiger Kürzungen (§4a Entgeltfortzahlungsgesetz).